19.12.2012 BGH: Gebrauchtwagenkauf „laut Vorbesitzer unfallfrei" reicht nicht

Ein Gebrauchtwagenhändler veräußerte einen Audi A6 als „laut Vorbesitzer unfallfrei" (März 2005). Dies half ihm nicht, da sich herausstellte, dass das Fahrzeug einen nicht fachmännisch behobenen Streifschaden (ca. 3.000,00 €) aufwies. Er musste das Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurücknehmen.
Der Händler verklagte dann den Vorbesitzer, der ihm das Fahrzeug als „unfallfrei" verkauft hatte (Juli 2004). In diesem Prozess wurden sämtlich Kosten des Vorprozesses als Schaden mit geltend gemacht (41.106,75 €). Erstinstanzlich gewann der Händler, die Berufung war zunächst erfolgreich, wurde aber dann vom 3. Zivilsenat wieder aufgehoben. Allerdings wurden dem Händler die Kosten des Vorprozesses nicht erstattet mit dem Argument, dass aufgrund der Beanstandungen des Käufers der Händler das Fahrzeug hätte eingängig überprüfen müssen und dann den Vorschaden festgestellt hätte, was den Vorprozess vermeiden hätte.

Quelle: BGH Pressemitteilung Nr. 213/2012 ( III ZR 117/12)

Anmerkung: Die Zusicherung „unfallfrei" muss sachlich richtig sein, sonst droht u. U. auch noch deutlich später eine unangenehme und teuer Rückabwicklung. Wäre der Erstgeschädigte Händler hier eine Verbraucher gewesen, hätte der Erstverkäufer gute Chancen gehabt, auch noch die Kosten des Vorprozesses zu zahlen.

Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Lippstadt



17.12.2012 OLG Hamm: „eigenhändiges" Testament

Das OLG Hamm hat einem Testament die Anerkennung versagt mit der Begründung, es fehle an einer unbeeinflussten Schreibleistung, sofern ein bei Errichtung des Testaments anwesender Zeuge beim „schreiben" des Testaments geholfen habe und dieser Zeuge eine „eigene Schreibleistung" des Erblassers nicht sicher bezeugen könne.

Quelle: OLG-Hamm Pressemitteilung 17.12.2012 (Az.: I-15 W 231/12)

Anmerkung: Achtung Einzelfallentscheidung. Es wird immer brenzlig, wenn der Erblasser nicht mehr wirklich eigenhändig im Sinne von „selbst problemlos schreibend", ein Testament verfassen will. Anzuraten ist in einem solchen Fall immer die Hinzuziehung eines Notars.

Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Lippstadt



13.12.2012 BAG: Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung gem. § 174 BGB

Die Arbeitgeberin ließ über einen Anwalt die Betriebsratsanhörung gem. § 102 BetrVG (Wirksamkeitsvoraussetzung vor Kündigung) durchführen. Der Betriebsrat wies die Anhörung mangels Vorlage einer Originalvollmacht zurück. Die Klägerin wurde gekündigt und berief sich auf die fehlende Betriebsratsanhörung. Sie erhob Kündigungsschutzklage und unterlag erstinstanzlich. Die Berufung vor dem LAG Baden-Württemberg war erfolgreich, wurde jedoch durch den 6. Senat des BAG wieder aufgehoben. Dieser stellte klar, dass die Anhörung des Betriebsrats nicht an Formvorschriften gebunden ist, weshalb die Zurückweisung mangels Vorlage einer Originalvollmacht ausgeschlossen sei.
Anmerkung: Anders als bei der Kündigungserklärung, die gem. § 623 BGB dem Schriftformerfordernis unterliegt, ist die Betriebsratsanhörung gem. § 102 BetrVG nicht an eine Formvorschrift gebunden. Sie kann im Zweifel, was (aus Beweisgründen) nicht zu empfehlen ist, mündlich erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 90/12 BAG 13.12.2012 (6 AZR 348/11)

Frank Heinemann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lippstadt



21.11.2012 BGH: Unfallflucht führt nicht automatisch zum Verlust des Kaskoschutzes

Der für Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat einem Autofahrer Recht gegeben, der von der Fahrbahn (Rehe) abgekommen war und dabei einen Baum beschädigt hat. Der Kaskoversicherer hatte die Regulierung abgelehnt mit dem Hinweis auf Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten (hier E.1.3 AKB 2008) unter Berufung auf den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 Abs. 2 StGB). Die Instanzen haben dem Versicherer Recht gegeben. Der BGH hat die Sache zur Aufklärung an das Berufungsgericht zurückverwiesen mit dem Hinweis, dass das Aufklärungsinteresse des Versicherers gewahrt werde, sofern der Versicherungsnehmer unverzüglich den Schadensfall (Verkehrsunfall) anzeigt.

Quelle: BGH 21.11.2012 (IV ZR 97/11).

Anm.: Die Beschädigung eines Baumes stellt einen „Unfall" im Sinne des § 142 StGB dar. Dies wird vielfach verkannt mit der Folge, dass der Straftatbestand des § 142 StGB verwirklicht wird, wenn nicht unverzüglich die Polizei oder der Geschädigte (hier das Straßenbauamt) informiert wird.

Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Lippstadt



15.11.2012 BGH: Elternhaftung für Filesharing minderjähriger Kinder

Der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln ihre sehr Tonträgerindustrie-freundliche Anwendung des Urheberrechts zumindest im Bereich der Minderjährigen Kinder versagt. Hier wurden die Eltern als Anschlussinhaber mit dem Argument in Anspruch genommen, sie hätten Ihre Kinder nicht genügend beaufsichtigt. Dem hat der BGH den Riegel vorgeschoben und erklärt, dass ein normal entwickelter 13-Jähriger, der grundlegende Gebote und Verbote befolgt, nach Verbot der Tauschbörsennutzung nicht zwingend verpflichtet sind, den Computer des Minderjährigen zu überprüfen oder den Zugang zur Internetnutzung zu sperren.

Quelle: Bundesgerichtshof Pressemitteilung Nr. 193/2012

Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Lippstadt



15.11.2012 BAG: Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren unzulässig

Das Bundesarbietsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer beim Einstellungsgespräch grundsätzlich nicht nach einem eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren befragt werden darf. Der Senat wertet diese Frage als Verstoß gegen Datenschutzrecht und den Wertentscheidungen aus § 53 Bundeszentralregistergesetz. Damit steht fest (wie auch in den Vorinstanzen Arbeitsgericht Dortmund, Landesarbeitsgericht Hamm), dass die Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren im Bewerbergespräch unzulässig ist.

Quelle: Bundesarbeitsgericht Pressemitteilung Nr. 79/12 15.11.2012 (6 AZR 339/11)

Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lippstadt



Top