17.12.2012 OLG Hamm: „eigenhändiges" Testament

Das OLG Hamm hat einem Testament die Anerkennung versagt mit der Begründung, es fehle an einer unbeeinflussten Schreibleistung, sofern ein bei Errichtung des Testaments anwesender Zeuge beim „schreiben" des Testaments geholfen habe und dieser Zeuge eine „eigene Schreibleistung" des Erblassers nicht sicher bezeugen könne.

Quelle: OLG-Hamm Pressemitteilung 17.12.2012 (Az.: I-15 W 231/12)

Anmerkung: Achtung Einzelfallentscheidung. Es wird immer brenzlig, wenn der Erblasser nicht mehr wirklich eigenhändig im Sinne von „selbst problemlos schreibend", ein Testament verfassen will. Anzuraten ist in einem solchen Fall immer die Hinzuziehung eines Notars.

Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Lippstadt

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