Bitte beachten Sie immer:

Nur der von Ihnen mit der Abwicklung des Unfalls beauftragte Anwalt kümmet sich ausschließlich um ihre Interessen.

Unfall: Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt

Die Kfz-Haftpflichtversicherer sind seit längerem dabei den Geschädigten so schnell wie möglich "einzuwickeln". Das erste Anschreiben liest sich im übertragenen Sinne wie folgt: Überlassen sie uns ihr Fahrzeug, wir kümmern uns um alles. Der Geschädigte wird umgarnt und umworben.

Dahinter verbirgt sich knallhartes Kalkül: Kostenminimierung wird angestrebt. Zuerst müssen die lästigen Anwälte aus der Abwicklung herausgehalten werden (unnötige Kosten); dann werden die so mit Aufträgen bereicherten Sachverständigen beschnitten (wes Brot ich es, des Lied ich sing). Letztlich gilt das gleiche für die von den Versicherern vorgeschlagenen Reparaturwerkstätten, die aufgrund von Vereinbarungen mit den Versicherern "günstiger" im Sinne der Versicherung regulieren.

Vergessen Sie nie: Sie werden vom Gegner angeschrieben, der seinen Kosten = Ihre Entschädigung minimieren will.

Beim Verkehrsunfall gibt es nur eine Handlungsreihenfolge:

1. Unfallstelle absichern,
2. Sich um Verletzte kümmern,
3. Polizei zur Unfallaufnahme rufen (Beweissicherung aller Beteiligten nebst Zeugen)
4. Anruf beim Anwalt ihres Vertrauens um die Abwicklung zu übernehmen.

Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Lippstadt

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