15.11.2012 BAG: Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren unzulässig

Das Bundesarbietsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer beim Einstellungsgespräch grundsätzlich nicht nach einem eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren befragt werden darf. Der Senat wertet diese Frage als Verstoß gegen Datenschutzrecht und den Wertentscheidungen aus § 53 Bundeszentralregistergesetz. Damit steht fest (wie auch in den Vorinstanzen Arbeitsgericht Dortmund, Landesarbeitsgericht Hamm), dass die Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren im Bewerbergespräch unzulässig ist.

Quelle: Bundesarbeitsgericht Pressemitteilung Nr. 79/12 15.11.2012 (6 AZR 339/11)

Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lippstadt

  • Aktuell
  • 2012
  • 15.11.2012 BAG: Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren unzulässig
Top