15.11.2012 BGH: Elternhaftung für Filesharing minderjähriger Kinder

Der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln ihre sehr Tonträgerindustrie-freundliche Anwendung des Urheberrechts zumindest im Bereich der Minderjährigen Kinder versagt. Hier wurden die Eltern als Anschlussinhaber mit dem Argument in Anspruch genommen, sie hätten Ihre Kinder nicht genügend beaufsichtigt. Dem hat der BGH den Riegel vorgeschoben und erklärt, dass ein normal entwickelter 13-Jähriger, der grundlegende Gebote und Verbote befolgt, nach Verbot der Tauschbörsennutzung nicht zwingend verpflichtet sind, den Computer des Minderjährigen zu überprüfen oder den Zugang zur Internetnutzung zu sperren.

Quelle: Bundesgerichtshof Pressemitteilung Nr. 193/2012

Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Lippstadt

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