28.10.2014 BGH: Gebühren für Verbraucherdarlehen Verjährungsbeginn 2011
Die Banken müssen Bearbeitungsgebühren, die sie seit 2005 bei Vergabe von Darlehen an Verbraucher vereinnahmt haben, wieder erstatten. Die kenntnisabhängige Verjährung begann 2011 (so der Bundesgerichthof 28.10.2014 Az: XI ZR 17/14). Nach Ablauf des 31.12.2014 können sich die Banken auf Verjährung berufen. Damit wären alle Erstattungsansprüche, die bis einschließlich 2011 entstanden sind, nicht mehr durchsetzbar.
Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Lippstadt