27.01.2014: Redtube Streaming Abmahnungen: LG Köln rudert und rudert

Die ersten Beschwerden Betroffener sind von Erfolg gekrönt. Die Kammern des LG Köln, welche die Auskunftsbeschlüsse erlassen haben, müssen nunmehr den betroffenen Beschwerdeführern gegenüber zugeben, dass deren Rechte durch die Verurteilung zur Auskunft verletzt wurden. Die Argumentation findet auf der tatsachenebenen statt. Letztlich fehle es an der Darstellung, wie denn die IP-Adressen in einer Sender-Empfänger Kommunikation ermittelt worden sei, ohne in diese Kommunikation als unbeteiligter Dritter einzugreifen. Die Beschwerdekosten wurden der Antragstellerin „The Archive" auferlegt. Dumm nur, wenn dort nichts zu holen ist, dann trifft es den Beschwerdeführer als sogenannter Ersatzschuldner.

Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Lippstadt

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