21.05.2014 OLG Koblenz: Anspruch auf Löschung von intimen Fotos nach Beziehungsende

Nach Ende einer Beziehung besteht ein Anspruch auf Löschung intimer Fotos, auch wenn diese mit Einwilligung des Partners angefertigt wurden. Die Einwilligung habe „auch" den Inhalt, dass der Andere die Aufnahmen in Besitz habe und über sie verfüge. Die Einwilligung kann aber widerrufen werden, wenn aufgrund veränderter Umstände das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen Vorrang vor dem Umstand eingeräumt werden muss, dass zu irgendeinem Zeitpunkt eine Einwilligung erteilt wurde. Dies sei insbesondere bei intimen Aufnahmen der Fall, die den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betreffen. An dieser Stelle zeiht das OLG die Grenze und willigt dem ehemaligen Partner zu, andere, nicht kompromittierende Aufnahmen weiterhin zu besitzen. Bei diesen Bildern (Urlaubsbilder oder ähnliches) überwiege das Eigentumsrecht des Partners, da die Aufnahmen nur in geringem Maße geeignet wären, das Ansehen des Betroffenen gegenüber Dritten zu beinträchtigen. Hier sei allgemein üblich, dass Personen, denen die Anfertigung von Fotos bei Festen und Feiern und im Urlaub gestattet werden, diese auf Dauer zu nutzen.

Quelle: Pressemitteilung OLG Koblenz vom 21.05.2014

Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Lippstadt

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