18.06.2013 OLG Hamm: Dachdeckerbetrieb haftet für Schneelastbruch

Ein Dachdeckerunternehmen (Beklagte) erhielt den Auftrag eine neu erbaute Betriebshalle zu bedachen. Die Dachkonstruktion (Statik) war von der Auftraggeberin beigebracht worden. Die Beklagte änderte die Ausführung und lieferte die neuen Pläne der Klägerin (Architekt und Statiker) an. Im Februar 2010 bracht das Dach unter der Schneelast zusammen. Die Klägerin baute die Halle neu auf und fordert 2 Mio. € Schadenersatz. Auch die Übersendung der geänderten geplanten Ausführung an Architekt und Statiker entlaste die Beklagte nicht, da es nicht Aufgabe der Klägerin sei, die Bauausführung der Beklagten zu überwachen. Der 12. Senat des Oberlandesgerichts Hamm hob das erstinstanzliche Urteil auf und verurteilte die Beklagte zum Schadenersatz dem Grunde nach. Wegen fehlender Feststellungen zur Schadenshöhe wurde die Sache zum LG Siegen zurückverwiesen.

(Quelle: Pressemitteilung OLG Hamm 18.06.2013 zu 12 U 75/12 vom 12.04.2013). Die Entschiedung ist nicht rechtskräftig. Revison beim BGH wurde eingelegt.

Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Lippstadt

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