13.03.2013 BGH: Autokauf: Falsche Umweltplakette kein Mangel

Die Klägerin kaufte ein gebrauchtes Wohnmobil mit gelber Umweltplakette. Vom Verkäufer hatte sie nur die Information, dass diese bei seinem Kauf schon vorhanden gewesen sei. Bei der Ummeldung in einen anderen Kreis wurde der Klägerin / Käuferin die gelbe Umweltplakette nicht mehr erteilt, da die Voraussetzung (Feinstaubplakette Sachstoffgruppe) tatsächlich nicht gegeben war.
Es handelte sich um einen Kauf unter Privatleuten mit vereinbartem Gewährleistungsausschluss. Der 8. Zivilsenat führte aus, das die „gelbe Umweltplakette" hier keine Beschaffenheitsvereinbarung darstellt, da der Verkäufer die Klägerin nur darauf hingewiesen hatte, nicht zu wissen, ob die Voraussetzungen der Erteilung der gelben Umweltplakette gegeben seien.

Quelle: Pressemitteilung BGH 41/2013 vom 13.03.2013

Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Lippstadt

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