12.06.2013 OLG Hamm: Hauseigentümer haftet für unverschuldeten Brandschaden am Nachbarhaus

Der 24. Zivilsenat des OLG Hamm hat klargestellt, dass Hauseigentümer, unabhängig von einem Verschulden für den Brandschaden des Nachbarn haften, wenn der Brand von ihrem Grundstück ausgegangen ist. Letztlich hafte der Grundstückseigentümer, da er gegenüber dem Nachbarn aus dem nachbarrechtlichem Ausgleichsanspruch sicherungspflichtig sei. Die Brandschadensversicherung des Nachbarn nahm den Beklagten auf 60.000,00 € Schaden in Anspruch, nachdem sie den Schaden des Nachbarn beglichen hatte.

(Quelle: Pressemitteilung OLG Hamm 12.06.2013):

Anmerkung: Hier stritten wahrscheinlich Brandschadenversicherer des Nachbarn gegen Haftpflichtversicherer des Beklagten, was sich der Pressemitteilung nicht entnehmen lässt. Letztlich ist der Hauseigentümer als „Störer" allein in der Verantwortung. Der Satz: Eigentum verpflichtet ist halt doch mehr als eine Floskel.

Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Lippstadt

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