02.01.2013 ArbG Krefeld: Fristlose Kündigung wegen Böller im Dixi-Klo
Das Arbeitsgericht Krefeld hat, passend zur Jahreswende, entschieden, dass der Umgang mit Feuerwerkskörpern „gegen" Kollegen einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt. Der Kläger, Gerüstbauer und Vorarbeiter, hatte nach eigenem Bekunden einen Böller an der Tür des Dixi-Klos angebracht, in dem sich ein anderer Arbeitnehmer befand. Der Böller habe sich gelöst und sei in das Dixi-Klo hinein gerollt. Der verletzte Arbeitnehmer hatte angegeben, der Böller sei hineingeworfen worden. Das Arbeitsgericht Krefeld hat die Klage abgewiesen.
Ein Verhalten, welches geeignet sei, einen Kollegen zu verletzen ist letztlich, auch nach 15 jähriger Betriebszugehörigkeit, nicht hinnehmbar. Wer eine derartige Gefahr schafft, kann sich auch nicht auf einen „beherzten Umgangston auf dem Bau'" berufen sondern muss die fristlose Kündigung akzeptieren.
Quelle: Juris News (Arbeitsgericht Krefeld 30.11.2012 (2 Ca 2010/12) erschienen 02.01.2013)
Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lippstadt