28.11.2019 BAG: Unwirksame Versetzung führt zu Schadenersatz

Arbeitgeber sollten sich gut überlegen, ob Sie einen Arbeitnehmer versetzen. Ist die Versetzung unwirksam, drohen Schadenersatzansprüche. Der Fall: Ein Metallbaumeister wurde von 2014 Hessen nach Sachsen „versetzt“. Dieser wehrte sich gegen die Versetzung, kam der (rechtswidrigen) Weisung seines Arbeitgebers aber weiterhin nach.

Er forderte Fahrtkostenersatz in Höhe von 0,30 € / km für die Familienheimfachten mit seinem Privatfahrzeug und bekam damit, letztlich in dritter Instanz, Recht.

Während die Berufungsinstanz, das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) noch die Fahrtkosten nach der Trennungsgeldverordnung berechnete (alle zwei Wochen eine Familienheimfahrt) hat der 8. Senat des Bundesarbeitsgericht hier das Zeugen und Sachverständigen Entschädigungsgesetz herangezogen (jede Fahrt) und dem Kläger jeweils 0,30 € / gefahrenen Kilometer zugebilligt.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 42/19 zu Bundesarbeitsgericht 28.11.2019 – 8 AZR 125/18

Frank Heinemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lippstadt

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