14.09.2022 Kabinettsbeschluss Jahressteuergesetz 2022: Achtung PV-Anlagen!

Geplante Neuregelungen ab 01.01.2023 für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp:
Umsatzsteuer wird auf 0% gesetzt. Ertragssteuer entfällt vollständig.
Das Gesetz muss vom Bundesrat in seiner Sitzung am 17.12.2022 noch bestätigt werden.
Dringender Handlungsbedarf besteht für diejenigen, die eine PV Anlage in 2022 noch in Betrieb nehmen wollen. Bitte wenden sie sich umgehend an ihren Steuerberater (Anmerkung des Unterzeichners)
Frank Heinemann, Rechtsanwalt Lippstadt

  • Aktuell
  • 2022
  • 14.09.2022 Kabinettsbeschluß Jahressteuergesetz 2022 PV-Anlagen
Top