03.06.2025 BAG: Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts -BAG- entscheidet, dass ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen (Tatsachen-)Vergleich nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub verzichten kann.
Ein Arbeitnehmer hatte gegen seinen Arbeitgeber Klage erhoben auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er hatte zuvor in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich geregelt „Der Urlaub ist in Natur genommen“.
Der Senat hat, wie auch die Vorinstanzen (Arbeitsgericht Siegburg und LAG Köln) der Klage stattgegeben. Der gesetzliche Mindesturlaub ist der Disposition der Parteien entzogen. Ein Verzicht ist gem. § 134 BGB nichtig, da er der Regelung des § 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG widerspricht.
Bei dem streitgegenständlichen Vergleich handele es sich nicht um einen Tatsachenvergleich, da dieser voraussetze, dass eine bestehende Unsicherheit über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch gegenseitiges Nachgeben ausgeräumt werden soll. Diese Voraussetzung war hier nicht gegeben, da aufgrund durchgehender dauerhafter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers Urlaub nicht hätte gewährt werden können. Somit verbleib kein Raum für eine Unsicherheit über die tatsächlichen Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs.

Ach der Einwand der Arbeitgeberin (der Beklagten), dem Kläger sei es aufgrund von Treu und Glauben verwehrt sich auf den Anspruch zu berufen (da er den Vergleich geschlossen hat), blieb erfolglos. Es gibt keinen Vertrauenstatbestand auf den Bestand einer offensichtlich rechtswidrigen Regelung.

Anmerkung: Die Parteien sollten bei dieser Frage zukünftig besonderes Augenmerk darauf werfen, ob der Urlaubsanspruch überhaupt noch zu gewähren ist, andernfalls läuft der Arbeitgeber, wie hier, Gefahr doppelt in Anspruch genommen zu werden.

Quelle:
BAG 03.06.2025 – 9 AZR 104/24 – Pressemitteilung 23/25
(Vorinstanz LAG Köln 11.04.2024 – 7 AZR 516/23, ArbG Siegburg, 16. 08.2023 - 3 Ca 924/23-)
Anmerkung: Rechtsanwalt Frank Heinemann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lippstadt

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