Es hat gekracht!

In einen Unfall verwickelt zu sein ist immer unangenehm. Nehmen Sie bitte sofort Kontakt zu uns auf. Ob sie rechtsschutzversichert sind oder nicht, ist zunächst nebensächlich. Machen Sie sich bitte nur klar, dass all diejenigen, die für Sie den Unfall regulieren immer eigene Interessen mit vertreten. Sei es die Werkstatt oder ihre Haftpflicht-, Kasko- oder Rechtsschutzversicherung. Der einzige, der ausschließlich Ihre Interessenv ertritt, ist Ihr Anwalt.

Wir übernehmen die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Wir regulieren als Ihre Interessenvertreter den Unfallschaden ausschließlich in ihrem Sinne.

Bedenken Sie, dass bei einem Unfall mit Personenschaden in den meisten Fällen die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den vermeindlichen Unfallverursacher einleitet. Auch hier sollten Sie uns sofort einschalten damit wir Ihre Interessen bereits frühzeitig schützen können.

Geblitzt? Rote Ampel?

Zu schnell unterwegs gewesen?
Vorfahrtsregelung (rote Ampel, Stoppschild) mißachtet?
Ich soll ein Rennen gefahren sein?
Knöllchen, das gibts doch gar nicht!

Bei den oben aufgeführten Fragen handelt es sich um sogenannte Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Haben sie erst den Anhörungsbogen oder schon den Bußgeldbescheid in Händen?
Kommen Sie zu uns, damit wir uns darum kümmern können.

Im Auto telefoniert? Nicht angegurtet?

Häufig werden Verkehrskontrollen gearde dann, wenn die Verkehrsdichte nicht so hoch ist, auf andere Verkehrsverstöße, wie das telefonieren mit dem Handy / Mobiltelefon am Ohr oder dem fehlenden Anschnallgurt ausgedehnt. Dazu wird ein Polizist abgestellt, der seine Beobachtungen per Funk an seine Kollegen weitergibt.
Wenn sie dann mit dem Mobiltelefon telefonierend angehalten werden, brauchen sie sich keine Gedanken mehr über Ihre Rechtsverteidigung zu machen. Oft ist es aber so, dass nur aufgrund der Körperhaltung des Fahrers bzw. seiner Hände der Eindruck entsteht, daß gerade telefoniert wird und der Vorwurf der Ordnungswidrigektei (Bußgeld) trotzdem aufrecht erhalten wird. An dieser Stelle sollten Sie mit uns in Kontakt treten.

Erwischt?

Ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen?
Alkoholisiert gefahren?
Mit frisierter Mofa erwischt worden?
Unfall mit Personenschaden und Sie werden beschuldigt verantwortlich zu sein?

Bei diesen Fragen haben Sie es mit Verkehrsstraftaten zu tun. Hier ist professionelle Hilfe gefragt um die Möglichkeiten der Nachteilsabwendung für Sie auszuloten.

Top