Patientenverfügung Vorsorgevollmacht

Aufgrund der großen telefonischen Nachfrage erlauben wir uns folgenden Hinweis:
Patientenverfügungen sind zwar auch privatschriftlich wirksam zu erstellen. Sie sollten aber bedenken, dass Ihre Pateientenverfügung im Bedarfsfall auch gefunden wird. Das gleiche gilt für die Vorsorgevollmacht.
Bei einer notariellen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erfolgt die Eintragung - auf Ihren Wunsch hin - ins Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Jeder Richter, der mit der Frage einer Betreuung betraut wird, fragt zunächst diese Register ab, ob eine entsprechende Urkunde hinterlegt ist, bevor er eine Entscheidung fällt. Damit ist gewährleistet, dass Ihre Urkunde gefunden und ihr Wille respektiert wird.
Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik Tätigkeiten / Vorsorgen

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